Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Für die Ausführung aller  uns erteilten Aufträge sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur,  wenn  wir diese  ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.  Unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

2. Angebote

Unsere Angebote sind in Bezug auf Preis, Zahlungsbedingungen und Lieferfrist freibleibend. Preise,  Zahlungsbedingungen und Lieferfristen werden  erst endgültig  festgelegt wenn die Bestellung technisch in allen Teilen geklärt ist. Unsere Angebote  gelten,  wenn nicht anders vereinbart, einen Monat, beginnend mit dem Tag der Angebotsabgabe bzw. mit dem Datum des Angebotes.

3. Preise

Die Preisstellung erfolgt  wenn nicht  ausdrücklich anders vermerkt  ausschließlich in EUR ab Werk ohne  Aufstellung oder  Montage zuzüglich Nebenkosten (Verpackung, Fracht,  Versicherung, etc.). Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zu den jeweils gültigen Sätzen gesondert ausgewiesen und hinzugerechnet. Bei Steigerung der Lohn-, Material- oder Rohstoffkosten, der  Herstellungs- oder  Transportkosten sind  wir berechtigt, die  am  Tage  der  Lieferung gültigen   Preise  zu  berechnen. Dies  gilt  nicht,  wenn  die  vereinbarten Lieferungen und Leistungen innerhalb von 6 Monaten nach  Vertragsabschluss zu erbringen sind.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere  Rechnungen sind  zahlbar innerhalb 3 / 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne  Abzug. Bei Zahlung  innerhalb von 8 Tagen (bei  uns eingehend) wird ein Skonto von 2% gewährt. Lohnarbeiten und Reparaturen sind innerhalb 3 / 8 Tagen  zahlbar rein netto Kasse. Erstbesteller werden nur gegen  Nachnahme oder Vorauskasse beliefert. Bei Bestellern, deren Bonität uns nicht eindeutig bekannt ist oder zweifelhaft erscheint, sind wir berechtigt, die Zahlungsbedingungen nach   unserem Ermessen zu  ändern.  Zahlungen mit  befreiender Wirkung können  nur direkt  an uns  erfolgen. Bei nicht  rechtzeitiger Zahlung  sind wir berechtigt, vom Tage  der Fälligkeit an  Verzugszinsen in Höhe  von  1,00 % pro Monat  in ihrer  jeweiligen geschuldeten Höhe  zu verlangen. Für Mahnungen kann eine Gebühr  in Höhe von min.  EUR 5.­ - je  Mahnung zuzüglich MwSt.  verlangt werden.  Unberechtigter Skontoabzug wird  nachgefordert. Durch die Entrichtung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur termingerechten Zahlung  nicht  aufgehoben. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den Liefergegenstand ohne  Verzicht  auf unsere Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an uns zu nehmen. Alle  dadurch entstehenden Kosten  gehen  zu Lasten  des Bestellers. Bei Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens des Bestellers ist die Kaufpreisforderung sofort  fällig.  Wechsel werden  als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. Schecks  gelten erst mit vollständiger und vorbehaltloser Einlösung als endgültige Zahlung, wobei evtl. auftretende Kosten zu Lasten  des Bestellers gehen.

5. Lieferfristen

Alle genannten Lieferfristen sind grundsätzlich  unverbindlich, es  sei  denn,  sie  werden  ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt. Die Lieferzeit rechnet vom Tage der Klarstellung  sämtlicher technischer  und  kaufmännischer Einzelheiten. Streik,  Aussperrung, Betriebsstörungen jeder  Art,  Ausbleiben von Materiallieferungen sowie  sonstige  Verzögerungen im Herstellungsverfahren, die ohne  unser  Verschulden eintreten schieben  den Liefertermin  entsprechend hinaus, längstens jedoch 2 Monate  über  den  vereinbarten Termin. Nach Ablauf dieser 2 Monate ist jede Seite zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche können in keinem der  genannten Fälle  geltend  gemacht  werden.  Haben  wir die  Unmöglichkeit der Lieferung oder  den Lieferverzug zu vertreten, so kann der Besteller nach Erfüllung der Voraussetzung des § 326 BGB zurücktreten. Schadenersatz gem.  § 326 BGB kann  der Besteller nur  verlangen, soweit  uns bezüglich des Unterbleibens der Lieferung Vorsatz oder grobe  Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Wenn nachträgliche Änderungen gewünscht werden, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Der Besteller ist verpflichtet, Vorfristlieferungen abzunehmen.

6. Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen  auf den Besteller über, wenn die Lieferung das Werk bzw. unser Lager verlässt  oder dem Besteller zu Verfügung gestellt  wird. Die Zurverfügungstellung beginnt mit dem Tag der Meldung zur Lieferbereitschaft. Wird die Ablieferung oder Abholung versandbereiter  Waren  auf Wunsch des Bestellers verschoben oder ist der Versand  aus Gründen die wir nicht  zu vertreten haben  unmöglich, so lagert  die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sollten die Platzverhältnisse die Lagerung bei uns nicht gestatten, so sind wir befugt, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers für Lagerung an drittem Ort zu sorgen.

7. Verpackung  und Versand

Die Verpackung wählen wir nach bestem Ermessen. Transportmittel und Transportweg sind mangels besonderer Weisung unter  Ausschluss  jeder  Haftung  unserer Wahl  überlassen. Eine Versicherung gegen  Transport und/oder Bruchschäden wird nur  auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Wir berechnen in diesem Fall die uns entstehenden Kosten, übernehmen aber keine Verantwortung für die Durchführung der Versicherung selbst.

8. Entgegennahme

Angelieferte Gegenstände sind, auch  wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen vom Besteller entgegenzunehmen. Die Möglichkeit des Verkäufers Zahlung zu verlangen bleibt  unbeschadet. Dies gilt auch,  wenn der Verkäufer die Lieferbereitschaft angezeigt hat und der Besteller die Ware  nicht  abruft.

9. Transportschäden

Transportschäden müssen beim Empfang der Waren sofort festgestellt werden. Von der abfertigenden Stelle muss eine Bescheinigung (Tatbestandaufnahme) zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen über den Schaden verlangt werden. Diese ist uns umgehend einzusenden. Wird versäumt, diese Bescheinigung zu beschaffen, müssen wir jeden Ersatzanspruch ablehnen.

10. Mängelrügen

Beanstandungen unserer  Lieferungen müssen sofort,  spätestens innerhalb von  8 Tagen  nach Empfang der Waren  schriftlich erhoben  werden.  Nach  Ablauf  dieser  Frist  gilt die Lieferung als vereinbarungsgemäß ausgeführt. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Besteller Anspruch  auf kostenlosen Ersatz nach Maßgabe der ursprünglichen Bestellung des berechneten Preises. Darüber hinaus lehnen  wir Schadensersatzansprüche aus irgendwelchem Rechtsgrund, Ersatz für Frachten und Arbeitslöhne ab und kommen auch für Kosten nicht  auf, die für Arbeiten ohne unsere Einwilligung erwachsen sind. Für von uns mitgelieferte fremde Fabrikate übernehmen wir nur die Garantie, welche die betreffenden Lieferanten uns gegenüber eingehen. Dies gilt auch für Geräte  mit geänderter Typenbezeichnung.

11. Gewährleistung

Eine Gewährleistung wird ausschließlich auf die von uns gelieferten Teile  gewährt.  Für die von uns gelieferten Teile und Geräte  übernehmen wir für sachgemäße und gute Ausführung auf die Dauer  von 12, 18 oder 24 Monaten,  je nach Produkt, vom Tage  der Lieferung an gerechnet, eine Gewähr   der  Art,  dass  alle  während   dieser   Zeit  nachweisbar  infolge unterdurchschnittlicher

Rohstoffe, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar gewordener Teile  nach unserer  Wahl nachgebessert, instandgesetzt oder  ersetzt  werden. Die Feststellung der diese Gewährleistungspflicht auslösenden Mängel ist uns unverzüglich zu melden. Zur  Vornahme   der  uns  notwendig erscheinenden  Abhilfe, sowie  zur  Lieferung  von Ersatzteilen oder -geräten ist uns eine angemessene Frist  und Gelegenheit zu gewähren. Wird diese verweigert, so sind  wir  von  der  Mängelhaftung befreit. Die  beanstandeten Teile  sind einzusenden. Bei  Einsendung beanstandeter Teile oder Geräte erfolgt der Hin- und  Rückversand auf Rechnung und Gefahr  des  Bestellers. Für  Garantiearbeiten, welche  an Ort und Stelle auszuführen sind, werden Fahrgeld, Wegezeit sowie  Auslösung unserer Techniker gemäß unserer jeweils  gültigen  Preisliste in Rechnung gestellt. Anfallende Arbeiten, die nicht  in unmittelbarem Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung (z.B.  Demontage des defekten Teils) stehen werden ebenfalls berechnet. Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt  bei: Nichtbeachtung der Montage-, Anschluss-, Betriebs- und Einstellhinweise, nicht  VDE-gemäßem Anschluss und Installation, Fahrlässigkeit, unsachgemäßem Anschluss, Gebrauch und Versand, Transport und Wasserschaden, Blitzschlag, Feuer und höhere Gewalt, Geräteänderungen oder Reparaturversuche durch Fremd- oder Eigeneingriff, Entfernen, Ändern oder unkenntlich Machen von Kennzeichnungen sowie für Teile die in normalem Betrieb einer Abnutzung unterliegen (Verschleißteile).

12. Technische Unterlagen  und Urheberrechte

Die dem Angebot beigelegten Abbildungen, Zeichnungen und technischen Unterlagen sind nur bindend wenn dies ausdrücklich bestätigt wird. Sämtliche Unterlagen insbesondere Zeichnungen und Berechnungen bleiben ausschließlich unser  geistiges Eigentum. Sie dürfen  ohne unsere Zustimmung oder Genehmigung für keinen anderen als den im Auftrag vorgesehenen Zweck benutzt werden oder Dritten zur Nutzung zugänglich gemacht werden. Auf Aufforderung sind alle o.g. Unterlagen sofort an uns zurückzugeben.

13. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns ausdrücklich das Eigentum an den von uns gelieferten Waren  bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche und Forderungen vor. Die von uns gelieferten  Waren  dürfen, solange uns das Eigentum zusteht, nicht  verpfändet und nur im gewöhnlichen Geschäftsgang veräußert werden. Erwirbt ein Dritter Eigentum an Gegenständen, die unserem vorbehaltenem Eigentum oder unserem Miteigentum unterliegen, so tritt der Besteller  uns schon  jetzt seine Forderung gegen den Erwerber auf den Preis  bzw. Gegenwert  ab,  ohne  dass  es  einer ausdrücklichen Abtretung bedarf. Bezieht   sich  der  Preis  bzw. Gegenwert im Falle einer Weiterverarbeitung zugleich auf  andere Gegenstände, so  gilt  die Abtretung nur für einen verhältnismäßigen Teilbetrag. Der Besteller hat uns jede Pfändung oder sonstige Beeinträchtigung unseres Eigentums, Miteigentums oder der uns abgetretenen Forderung unverzüglich mitzuteilen. Wir können von ihm jederzeit Auskünfte verlangen, die zur Geltendmachung unserer  Rechte  erforderlich sind;  auch  können wir  verlangen, dass  er  den Schuldnern der uns abgetretenen Forderungen die Abtretung schriftlich mitteilt.

14. Sonstiges

Durch  schriftliche Abänderungen einzelner Bedingungen bleibt  die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen erhalten. Durch die Ungültigkeit irgendeiner Bedingung wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen ebenfalls nicht berührt. Es gilt dann als vereinbart was der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Verzugsstrafen oder  Schadenersatzansprüche jeder Art, egal  aus welchem Rechtsgrund sind ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen.

Für  Montagen,  Reparaturen  an Geräten,  Inbetriebnahmen und Wartungsarbeiten gelten  unsere  zusätzlichen Bedingungen für Dienstleistungen.

15. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort ist Waiblingen. Gerichtsstand Waiblingen. Es gilt deutsches Recht.